Hinweis Maskenpflicht zur Versammlung am 09.04.2022

Liebe Versammlungsteilnehmer,
ab den 20. März gelten in NRW neue Corona-Regeln. Viele Freiheiten erwarten uns – doch nicht alle Regeln fallen weg.
Diese neuen Regeln sehen nur noch einen so genannten „Basisschutz“ vor, bei dem Maßnahmen zum Schutz vor Sars-CoV-2 nur noch in bestimmten Bereichen des Lebens verhängt werden. In Bezug auf die Maskenpflicht bedeutet dieser Basisschutz, dass nur noch in bestimmten Einrichtungen und Räumen ein Mund- und Nasenschutz getragen werden muss. Trotz dieser Lockerungen, die zunächst bis zum 23.09.2022 gelten, bitten wir alle Versammlungsteilnehmer zum
Eigenschutz ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Ohne diesen Schutz „kein Zutritt zur Versammlung“.