Schwimmbecken im Kleingarten

Liebe Gartenfreunde,
beim Blick über den Gartenzaun mussten wir wieder feststellen, dass überdimensionierte Schwimmbecken aufgestellt wurden.

Entsprechend der am 01.05.2009 in Kraft getretenen Gartenordnung (GO) ist das Aufstellen von Planschbecken auf das Fassungsvermögen von maximal 1 000 Liter begrenzt. Becken in der Größenordnung von 1,80 m Innendurchmesser und 0,40 m Randhöhe sind entsprechend GO Pkt. 1.8 gestattet. Für die Verkehrssicherungspflicht ist der Gartenpächter verantwortlich.

Um unseren Pflichten als Vorstand nachzukommen fordern wir die betreffenden Gartenfreunde auf, den Zustand, entsprechend GO bis 14.08.2020 herzustellen.

Wir bitten um Kooperation und verbleiben Mit freundlichen Grüßen und Gut Grün